Die Tatsache, dass es sich beim Champagner, dem wohl nach wie vor nobelsten aller Schaumweine, zunächst einmal vor allem um eine Herkunftsbezeichnung – eben für Produkte aus der östlich von Paris gelegenen Region Champagne – handelt, dürfte unter Weinkennern eine Selbstverständlichkeit sein. Doch dass man im Gegensatz dazu alles andere, was da so in den Gläsern sprudelt, einfach unter dem Begriff „Sekt“ zusammenfassen kann, ist ein auch unter erfahreneren Weinliebhabern oft begangener Trugschluss.
Denn das europäische Weinrecht kennt bei diesen Abfüllungen genau definierte Unterschiede. So wird hier zunächst einmal grundsätzlich zwischen Schaumweinen und Perlweinen getrennt. Letztere sind laut EU-Verordnung Erzeugnisse, die einen Kohlensäuredruck von mindestens 1 bar und höchstens 2,5 bar aufweisen, also etwas weniger „sprudeln“. Gerade viele der einfacheren Prosecco-Weine fallen unter diese Kategorie der Perlweine und werden daher auch mit der Weinart „Frizzante“ bezeichnet.
Erst ab einem Kohlensäuredruck mindestens 3 bar handelt es sich dann um einen Schaumwein im eigentlichen Sinne. Sekt muss das dann aber immer noch keiner sein. Denn der ist begrifflich als Synonym für den „Qualitätsschaumwein“ vorbehalten. Hier gelten noch genauere Vorschriften bezüglich der Herstellung. So ist beispielweise hierfür eine Mindestlagerzeit ebenso vorgeschrieben wie ein Mindestalkoholgehalt von 10 Prozent.
Außerdem muss die Kohlensäure zwingend durch eine zweite Gärung entstanden sein, während man bei einfacherem Schaumwein auch schlicht die Kohlensäure im Tank zusetzen kann. Einen Prosecco kann man daher also nur dann als „Sekt“ bezeichnen, wenn er diesen Anforderungen gerecht wird. In diesem Fall wird er im Gegensatz zum Frizzante die Bezeichnung „Spumante“ auf dem Etikett tragen.
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