Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird von vielen Verbrauchern gerne auch mal mit dem Verfallsdatum gleichgesetzt. So kommt es dann auch, dass abgelaufene Lebensmittel direkt in den Müll wandern. Auch wenn diese noch völlig genießbar gewesen wären. Doch wenn das MHD gar nichts mit dem Verfallsdatum zu tun hat, was sagt es dann aus? Warum haben manche Produkte gar kein MHD? Und wie kann man Lebensmittelabfälle vermeiden?
Was verbirgt sich hinter dem Mindesthaltbarkeitsdatum?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) garantiert gewisse Eigenschaften des Produktes bis zu diesem Zeitpunkt. Wenn das Datum überschritten ist, kann es beispielsweise zu Qualitätseinbußen in Form von niedrigerem Vitamingehalt oder Farb- und Aromaverlusten kommen. Das heißt jedoch nicht, dass die abgelaufenen Lebensmittel nicht mehr schmecken oder gar gesundheitsschädlich sind. Um zu entscheiden, ob sie noch genießbar sind, sollte man sich auf seine Augen, Nase und Zunge verlassen. Erst bei untypischem Geschmack, Geruch, Aussehen oder einer seltsamen Konsistenz sollten Sie das Produkt lieber nicht mehr verzehren. Je länger – Monate oder sogar Jahre – die Produkte laut MHD haltbar sind, desto länger sind sie auch nach Ablauf noch genießbar.
Der Apfel auf dem „Lebensmittel-Prüfstand“.
Dürfen Lebensmittel mit einem abgelaufenen MHD verkauft werden?
Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum löst kein Verkaufsverbot aus. Im Handel sind Lebensmittel, welche nahe am MHD sind oder dieses bereits überschritten haben, meist reduziert, um den schnellen Abverkauf voranzubringen. Dies ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben, der Händler muss lediglich den einwandfreien Zustand überprüfen. Auch wenn sich der Käufer bewusst für ein Produkt mit abgelaufenem MHD entscheidet, hat er bei nicht einwandfreier Qualität das Recht auf Reklamation.
Was ist der Unterschied zum Verbrauchsdatum?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ganz klar vom umgangssprachlich verwendeten Begriff „Verfallsdatum“ zu unterscheiden. Denn was im Volksmund als Verfallsdatum bekannt und genutzt wird, heißt bei Lebensmitteln korrekterweise Verbrauchsdatum. Dies steht meist mit „zu verbrauchen bis“ auf den Verpackungen von leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fisch, Fleisch oder Wurstwaren. Wenn diese das Datum überschritten haben, sollte man sie umgehend entsorgen. Denn nach Ablauf ist eine schädliche Auswirkung auf die Gesundheit nicht mehr auszuschließen. Der Verkauf von Lebensmitteln mit überschrittenem Verbrauchsdatum ist daher auch verboten.
Ergänzend steht beim Verbrauchsdatum meist eine Lagertemperaturangabe zwischen +2 °C und +4 °C dabei. Jedoch sind ein Großteil der Kühlschränke mit einer Temperatur von +4 °C bis +8 °C deutlich wärmer eingestellt. Wenn man nun die Temperatur des kompletten Kühlschranks senkt, hat dies einen deutlich höheren Energieverbrauch und nicht mehr passende Bedingungen für andere Lebensmittel zur Folge. Die optimale Lösung hat Liebherr zu bieten: Im BioFresh-Fach herrscht die perfekte Lagerungstemperatur für Gemüse, Obst, Fisch und Fleisch. Salami am Stück kann im DrySafe bis zu 180 und somit 100 Tage länger als im herkömmlichen Kühlteil gelagert werden. Äpfel bleiben im HydroSafe bis zu 80 Tage genießbar. Und das ganze natürlich bei höchster Energieeffizienz.
Studie zeigt: Deutsche werfen jedes achte Lebensmittel weg
Da viele Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem Verbrauchsdatum gleichsetzen, landen jede Menge noch genießbare Lebensmittel im Abfall. Eine umfangreiche Studie der Universität Stuttgart – gefördert vom Bundesministerium – fand heraus, dass wir Deutschen jedes achte Lebensmittel wegwerfen. Daher kommt jeder Bundesbürger pro Jahr durchschnittlich auf 82 Kilogramm weggeworfene Lebensmittel, was ungefähr zwei vollen Einkaufswagen und einem Wert von circa 235 Euro entspricht.
Bei den weggeworfenen Lebensmitteln handelt es sich überwiegend um Obst, Gemüse und Backwaren, welche jedoch meist noch nicht verdorben sind und somit noch genießbar wären. Dabei sollte man nicht nur an das Produkt selbst denken, sondern auch an all die Energie, die in die Produktion, Verarbeitung, Verpackung, Transport und Lagerung gesteckt wird. Diese Verschwendung sorgt für eine Verknappung und Preissteigerung bei den Rohstoffen.
Übrige Pizzastücke: Müssen sie in den Müll?
Tipps, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden
Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie dem Wegwerfen von Lebensmitteln vorbeugen können und dabei sogar noch bares Geld sparen:
- Planung vor dem Einkauf ist das A und O: Machen Sie sich vor dem Einkauf eine genaue Liste mit den Lebensmitteln, die Sie die kommenden Tage für die entsprechende Anzahl an Personen benötigen. So vermeiden Sie Fehlkäufe.
- Die richtige Lagerung ist wichtig: Damit Sie Ihre Lebensmittel möglichst lange genießen können, sollten Sie auf die Lagerung Ihrer Waren achten. Die neuen BluPerformance Premiumgeräte von Liebherr verfügen beispielsweise über eine integrierte Lagerliste in den Displays. Zudem können Sie die Lagerzeiten verschiedener Lebensmittel über unsere BioFresh-App und unser Lebensmittellexikon abrufen. So wissen Sie immer, welche Lebensmittel wie lange und wo gelagert werden können. Einige Lebensmittel beanspruchen besondere Lagerungsbedingungen, damit sie möglichst lange frisch bleiben. Liebherr schafft mit BioFresh optimale Lagerungsbedingungen, damit Ihre Lebensmittel länger frisch und haltbar bleiben.
- Reste verwerten: Werfen Sie Reste, die vom Essen übrig geblieben sind nicht sofort in den Mülleimer, sondern lassen Sie bei der Wiederverwertung Ihrer Kreativität freien Lauf. So eignet sich beispielsweise die übrig gebliebene Tomatensoße der Pasta vom Vortrag optimal für den Belag der Pizza am nächsten Tag. Oder frieren Sie die Soße doch einfach ein. So sparen Sie sich schon das Kochen, wenn mal weniger Zeit dafür da ist.
- Haltbarkeit prüfen: Bevor Sie sich dazu entschließen, ein Lebensmittel wegzuwerfen, machen Sie stets den Augen-Nase-Mund-Check. Denn Sie können am besten für sich entscheiden, ob das abgelaufene Lebensmittel Ihrem Geschmack nach noch genießbar ist.
Gibt es auch Lebensmittel ohne ein MHD?
Gewisse Produkte sind zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen von der Pflicht des Mindesthaltbarkeitsdatums per EU-Verordnung befreit. Dabei handelt es sich um Nahrungsmittel, welche bei langer Lagerung ihre Qualität nicht verändern, wie beispielsweise Kaugummi, Wein, Speisesalz oder Essig.
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