Kaum ein Begriff ist mit der österreichischen Weinkultur so sehr verbunden wie der des Heurigen. Doch genau genommen hat dieser gleich zwei Bedeutungen.
Tatsächlich bezeichnet der Begriff Heuriger zunächst einmal den Jungwein der vergangenen, also der „heurigen“ Ernte. Die Erlaubnis für die Winzer diesen heurigen Wein auf ihrem Hof selbst auszuschenken geht auf eine Zirkularverordnung von Kaiser Josef II. aus dem 17. Jahrhundert zurück. Während für diese Form des Winzerausschanks ganz allgemein der Begriff eines Buschenschanks steht – zurückzuführen auf ein Büschel Zweige über der Eingangstür, das nach der Tradition die Ausschankzeit kennzeichnet – ist vor allem in Ostösterreich auch der Begriff des Heurigen für ein solches Gastgewerbe geläufig.
Heurigen: Wein, Speisen und Musik
Insbesondere die bekannten Weinorte am Stadtrand von Wien wie Grinzing, Heiligenstadt oder Nußdorf sind für ihre Heurigen weithin bekannt. Dort wird nicht nur süffiger Grüner Veltliner oder der traditionelle Gemischte Satz, also ein Wein aus einem mit mehreren Rebsorten gemischt bepflanzten Weinberg ausgeschenkt, sondern auch herzhafte Vesper oder deftig-ländliche Speisen serviert. Diese bei Touristen wie Einheimischen gleichermaßen beliebten Heurigen verfügen oft auch über gemütliche Gastgärten, in denen man im Sommer den Wein im Freien genießen kann. Und zur Unterhaltung tragen dann oft die dort aufspielenden Musiker mit der traditionellen Heurigenmusik bei.
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