Den Hunger der Gäste überschätzt oder absichtlich größere Essensmengen vorbereitet? Manchmal lassen sich Speisereste nicht vermeiden. Der Gefrierschrank hilft uns jedoch, Lebensmittelabfälle zu reduzieren und Geld sowie Zeit beim Einkauf und in der Küche zu sparen. Doch vertragen Lebensmittel den Umzug in die frostigen Temperaturen auch mehrmals? Wir klären auf.
„Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“. Diesen Hinweis lesen wir oft auf Verpackungen von Tiefkühlwaren. Doch stimmt das wirklich oder werden dadurch Lebensmittel unnötig weggeworfen? Die Antwort auf die Frage, ob aufgetaute Lebensmittel ein zweites Mal in den Gefrierschrank wandern dürfen, lautet: Es kommt darauf an. Entscheidende Kriterien sind Zeit und Temperaturen beim Auftauvorgang, Beschaffenheit, Zubereitung und Qualität der Lebensmittel sowie deren gesamte Aufenthaltsdauer außerhalb der Tiefkühltruhe oder dem Gefrierschrank.
Ruhe in der Truhe: Was passiert im Tiefkühlgerät?
Die frischen Minusgrade, die im Tiefkühlgerät herrschen, versetzen unsere Lebensmittel in eine Art Kälteschlaf. Da nur die wenigsten Keime im Frost sterben, entspricht die Keimbelastung eines Tiefkühlprodukts seiner Keimbelastung zur Zeit des Einfrierens. Dennoch erfahren die Produkte mit der Zeit Qualitätseinbußen, indem Fette ranzig werden oder die Eiskristalle beim Einfrieren und Auftauen die Struktur der Lebensmittel verändern.
Kälteschlaf adé: Das passiert beim Auftauen
Kaum steigen die Temperaturen wieder, erwachen Bakterien und Co. aus ihrer Ruhepause und vermehren sich mitunter rasant. Je höher die Temperaturen, desto schneller die Vermehrung. Um dies zu bremsen, empfehlen wir daher schonendes Auftauen bei niedrigen Kühlschranktemperaturen und Abgießen der keimbelasteten Auftauflüssigkeit. Zimmertemperaturen erhöhen die Keimzahlen schon in bedenklichem Ausmaß. Da Mikroorganismen sowohl Hauptverursacher beim Lebensmittelverderb als auch direkter bzw. indirekter Auslöser von Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen sind, ist die unkontrollierte Vermehrung mitunter kritisch.
Sicher ist sicher: Hitze tötet Keime ab
Ob Durchbraten von rohem Fleisch, Aufbacken von Brötchen oder Aufkochen von Tiefkühlgerichten: Hitze tötet die winzigen Übeltäter zuverlässig ab. Lebensmittel, die zwischen den Einfrierprozessen und danach noch mal ordentlich durcherhitzt werden, eignen sich also besser zum mehrmaligen Einfrieren. Vor allem für leicht verderbliche Lebensmittel wie rohes Fleisch oder Fisch gilt: Roh kein zweites Mal einfrieren. Durchgebratene Hackbällchen oder anderweitig gegarte Speisen dürfen dagegen wieder in den Frost wandern. Voraussetzung: Die Speisen standen nicht zu lange bei Raumtemperatur in der Küche und sind in Aussehen, Geruch und Geschmack einwandfrei.
Bei nicht erhitzbarem Lebensmittel wie Sahnetorte entscheidet vor allem die Zeit außerhalb des Gefrierschranks: Zwei Stunden sind die absolute Obergrenze. Länger aufgetautes Speiseeis sollte allerdings besser entsorgt werden. Gemüse und Brot dagegen bergen kaum Gesundheitsrisiken, daher dürfen sie erneut in den Frost wandern. Der Warnhinweis auf den Verpackungen dient also der Sicherheit und ist vor allem bei rohen oder nicht erhitzbaren Produkten sinnvoll. Jedoch sind Lebensmittel nach dem Auftauen nicht verdorben. Unter Berücksichtigung ihrer Verderblichkeit, einer möglichst kurzen Aufenthaltsdauer außerhalb des Gefriergeräts und ausreichender Hitzezufuhr lassen sie sich auch nach zweimaligem Einfrieren und Auftauen bedenkenlos genießen.