Der Wein ist ausgewählt und bestellt, der Kellner hat am Tisch die Flasche präsentiert und fachmännisch geöffnet. Nun liegt es am Gast, den Wein zu verkosten. Doch wonach sollte man bei diesem Probeschluck eigentlich seine Sinne richten?
Anders als manchmal vermutet, geht es beim Probeschluck im Restaurant genau genommen nicht darum, ob der Wein dem persönlichen Geschmack entspricht, sondern schlicht darum, ob er frei von Fehlern oder Mängeln ist. Solche Weinfehler sind heutzutage aufgrund der Sorgfalt der Winzer bei der Erzeugung und der Restaurateure bei der Lagerung zwar eher selten, ganz ausschließen kann man sie aber nicht. Der von infizierten Korken hervorgerufene Korkschmecker ist dabei sicher der bekannteste Weinfehler, aber auch Oxidation oder Nachgärung in der Flasche können in Ausnahmefällen beispielsweise auftreten.
Zeit nehmen für den Probeschluck
Auch wenn dieser Probeschluck oft etwas zeremoniell wirkt, sollte man sich deshalb wirklich auf ihn konzentrieren und sich durchaus einige Momente Zeit dafür nehmen: Es ist stets recht peinlich, wenn die am Tisch mit anwesenden Gäste einen Weinfehler feststellen, den der Gastgeber beim flüchtigen Probieren nicht bemerkt hat. Und wenn man sich nach dem ersten Nippen nicht sicher ist, so sollte man den Wein ruhig noch einmal gut im Glase schwenken und somit etwas belüften – und dann ein zweites Mal probieren.
Erster Schluck gebührt dem Gastgeber
Grundsätzlich wird der Probeschluck vor dem Servieren zwar stets dem Gastgeber oder demjenigen eingeschenkt, der den Wein bestellt hat, doch wer sich hierbei unsicher fühlt und einen erfahreneren Weinkenner an seinem Tisch weiß, kann natürlich auch stets ohne das Gesicht zu verlieren das Verkosten an diesen delegieren. Wenn man sich nach dem Probieren über den Zustand des Weines aber wirklich nicht sicher ist, vielleicht weil das spezifische Aroma dieses Tropfens fremd oder ungewohnt ist, so kann man sich auch durchaus an den Sommelier, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, an den Oberkellner mit der Bitte wenden, er möge ihn doch auch einmal verkosten. Dies geschieht sogar recht häufig im Restaurantalltag, selbst erfahrene Connaisseure fragen manchmal so nach einer “zweiten Meinung”.
Bei Nichtgefallen besteht kein Anspruch auf Zurückweisung
Für den Fall, dass der Wein zwar fehlerfrei und in gutem Zustand ist, man sich in der Erwartung an ihn jedoch gänzlich getäuscht hat oder das Geschmacksbild partout nicht zusagen will, so besteht nun aber keinesfalls der Anspruch darauf, ihn einfach zurückweisen zu können. In einem gut geführten Hause wird der Weinkellner aber wahrscheinlich auch dann noch kulanterweise die Flasche zurücknehmen und gegebenenfalls eine Alternativempfehlung aussprechen. Dieses sollte freilich die Ausnahme bleiben, da der Restaurateur die angebrochene Flasche ja nun anderweitig “verwerten” muss, beispielsweise durch glasweisen Ausschank, damit aus seinem Entgegenkommen kein Verlust entsteht.
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