Mit den zahlreichen, nicht selten etwas seltsam klingenden Bezeichnungen auf den Etiketten gilt deutscher Wein als besonders kompliziert. Hier sind die Erklärungen für die zwölf wichtigsten Angaben, die man auf einem deutschen Weinetikett üblicherweise findet.
1. Name des Erzeugers
Dies ist die wichtigste Angabe auf dem Etikett. Denn noch vielmehr als Herkunft, Jahrgang oder Rebsorte entscheiden das Können, die Sorgfalt und das Know-How des Winzers bzw. Kellermeisters über die Qualität. Wichtiges Detail dabei: Wird als Betriebsform das Wort „Weingut“ genannt, dann müssen die Trauben aus eigenem Anbau, d.h. aus den eigenen Weinbergen stammen. Bei Bezeichnung wie „Weinhaus“, „Kellerei“ oder „Abfüller“ können auch zugekaufte Trauben, Moste oder Weine verwendet werden.
2. Lagenangabe
Die Bezeichnung des Weinbergs, in dem die Trauben für diesen Wein gewachsen sind. Üblicherweise mit voran gestellter Ortangabe. Es gibt in Deutschland 2658 individuelle Weinberge, die als so genannte Einzellagen auf dem Etikett erscheinen können.
3. Rebsortenangabe
Die Art der Traubensorte, auch Rebsorte genannt, prägt das Geschmacksbild eines Weins maßgeblich. Trägt eine Wein eine solche Angabe auf dem Etikett, dann muss er zu mindestens zu 85 % aus dieser Rebsorte erzeugt worden sein.
4. Jahrgangsangabe
Dies ist stets das Jahr, in dem die Trauben für diesen Wein gewachsen sind – also keinesfalls wie manchmal angenommen wird, das Jahr in dem der Wein abgefüllt wurde.
5. Prädikatsangabe
Hochwertigere Weine tragen in Deutschland traditionell oft eine besondere Qualitätsangabe, das Prädikat, auf dem Etikett. In aufsteigender Reihenfolge sind dies Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese. Diese Prädikate werden hauptsächlich durch den Reifegrad der Trauben definiert. Zusätzlich gibt es noch das Prädikat Eiswein für Weine aus Trauben, die auf natürliche Weise noch am Rebstock eingefroren sind und dann gefroren geerntet und ausgepresst wurden.
6. Geschmacksangabe
Der Begriff „trocken“ bedeutet, dass der Wein keine schmeckbare Süße aufweist. Andere Begriffe wie „halbtrocken“ oder „feinherbe“ deuten auf eine gewisse Süße hin. Ist keine Geschmacksangabe auf dem Etikett eines deutschen Weins angegeben, kann man üblicherweise davon ausgehen, dass der Wein mehr oder weniger süß schmeckt.
7. Herkunftsangabe
Die Region, in der die Trauben für den Wein gewachsen sind. In Deutschland gibt es 13 Anbaugebiete für die Herstellung von Qualitätsweinen wie beispielsweise Rheinhessen, Pfalz, Baden, Württemberg etc. Darüber hinaus gibt es 19 Landweingebiete sowie fünf Tafelweinbaugebiete mit acht Untergebieten.
8. Gesetzliche Güteklasse
Die gesetzlich geregelten Güteklassen für deutschen Wein sind in aufsteigender Reihenfolge: Deutscher Wein, Deutscher Landwein, Deutscher Qualitätswein, Deutscher Prädikatswein.
9. Alkoholangabe
Der in Volumenprozent angegeben Alkoholgehalt des Wein. Der tatsächliche Alkoholgehalt kann dabei etwas vom angegebenen Gehalt abweichen, da laut Bezeichnungsrecht hier nur 0,5 % Schritte möglich sind. So wird beispielweise die Angaben bei einem Wein mit tatsächlichen 12,7 % Alkohol entweder auf 13 % aufgerundet oder auf 12,5 % abgerundet.
10. Schwefelhinweis
Bei fast allen Weinen wird, wie bei zahlreichen anderen Lebensmitteln des täglichen Bedarfs auch, während der Erzeugung eine winzige Menge Schwefel (in Form von Schwefeldioxyd bzw. Sulfiten) zugegeben, um einen raschen Verderb des Weins durch unerwünschte Mikroorganismen zu verhindern und die frische Frucht des Weins vor der Oxidation durch Luftsauerstoff zu bewahren. Die für deutschen Wein zugelassenen Schwefelmengen sind sehr genau begrenzt. So darf beispielsweise ein trockener Rotwein maximal nur 150 mg je Liter enthalten, in der Praxis werden diese Höchstgrenzen aber in der Regel bei weitem unterschritten. Andere Lebensmittel wie Nüsse, Trockenobst oder Kartoffeltrockenerzeugnisse werden mit weitaus höheren Schwefelmengen behandelt.
11. Amtliche Prüfnummer
Deutsche Qualitäts- und Prädikatsweine tragen stets eine amtliche Prüfnummer auf dem Etikett, da diese Weine vor dem Verkauf von einer unabhängigen Kommission verkostet und geprüft werden müssen.
12. Inhaltsangabe
Das Nennvolumen, also die Inhaltsmenge der Flasche. Folgende Flaschengrößen sind für Wein zugelassen: 0,10 l, 0,25 l, 0,375 l, 0,5 l, 0,75 l, 1,0 l, 1,5 l, 2,0 l, 3,0 l, 4,0 l, 5,0 l, 6,0 l, 8,0 l, 9,0 l und 10,0 l.